Informationen
Einbürgerung
Die ersten Schritte
Sie sind
• Kantonsbürger/in
• Schweizer Bürger/in oder
• ausländische/r Staatsangehörige/r
und möchten sich in Gelterkinden einbürgern lassen?
Voraussetzungen und Vorgehen
Das Gemeindebürgerrecht kann heute auf drei Arten erlangt werden: Durch Abstammung, durch Adoption und durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung auf Gesuch hin. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht.
Als Besonderheit besitzen Schweizer Bürger drei Bürgerrechte. Sie sind:
• Gemeindebürger
• Kantonsbürger und
• Staatsbürger
Die Einbürgerungskompetenz funktioniert, gestützt auf die Gemeindeautonomie, nach dem Prinzip "von unten nach oben". Bis heute hat sich diese Praxis in der Schweiz bewährt. Bestrebungen, das Einbürgerungsverfahren zu zentralisieren und so vermeintlich zu vereinfachen, zielen an unseren anerkannt bewährten föderalistischen Strukturen vorbei. In unserem Kanton wird die Einbürgerungskompetenz mit wenigen Ausnahmen von der örtlichen Bürgergemeinde wahrgenommen, was in der Kantonsverfassung von 1984 fest verankert ist.
Sie sind
• Kantonsbürger/in
• Schweizer Bürger/in oder
• ausländische/r Staatsangehörige/r
und möchten sich in Gelterkinden einbürgern lassen?
Voraussetzungen und Vorgehen
Das Gemeindebürgerrecht kann heute auf drei Arten erlangt werden: Durch Abstammung, durch Adoption und durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung auf Gesuch hin. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht.
Als Besonderheit besitzen Schweizer Bürger drei Bürgerrechte. Sie sind:
• Gemeindebürger
• Kantonsbürger und
• Staatsbürger
Die Einbürgerungskompetenz funktioniert, gestützt auf die Gemeindeautonomie, nach dem Prinzip "von unten nach oben". Bis heute hat sich diese Praxis in der Schweiz bewährt. Bestrebungen, das Einbürgerungsverfahren zu zentralisieren und so vermeintlich zu vereinfachen, zielen an unseren anerkannt bewährten föderalistischen Strukturen vorbei. In unserem Kanton wird die Einbürgerungskompetenz mit wenigen Ausnahmen von der örtlichen Bürgergemeinde wahrgenommen, was in der Kantonsverfassung von 1984 fest verankert ist.
Sie können sich in Gelterkinden einbürgern, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
• 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Gelterkinden vor Gesuchstellung.
• Gute Deutschkenntnisse (Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Sprachportfolios, sofern der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin nicht deutscher Muttersprache ist oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat. Als Nachweis der Deutschkenntnisse ist ein Telc-Test oder ein Goethe-Zertifikat beizubringen. Kursbestätigungen werden nicht akzeptiert).
• Guter Leumund (keine Vorstrafen während 10 Jahren, Betreibungen und Steuerausstände).
• Gute Integration (geordnete Lebensweise, Kenntnisse über Gelterkinden, den Kanton und den Bund).
Ob Sie die minimalen Bedingungen für eine Einbürgerung in Gelterkinden bezüglich der Integration erfüllen, wird die zuständige Departementsvorsteherin, bei einem Besuch abklären und mit Ihnen besprechen.
Einbürgerungsgesuch:
Wenn Sie die minimalen Bedingungen für eine Einbürgerung gemäss unserem Fragebogen erfüllen, werden Sie über das weitere Vorgehen für die Einreichung eines Gesuchs informiert.
• 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Gelterkinden vor Gesuchstellung.
• Gute Deutschkenntnisse (Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Europäischen Sprachportfolios, sofern der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin nicht deutscher Muttersprache ist oder er/sie die obligatorische Schulzeit nicht in deutscher Sprache absolviert hat. Als Nachweis der Deutschkenntnisse ist ein Telc-Test oder ein Goethe-Zertifikat beizubringen. Kursbestätigungen werden nicht akzeptiert).
• Guter Leumund (keine Vorstrafen während 10 Jahren, Betreibungen und Steuerausstände).
• Gute Integration (geordnete Lebensweise, Kenntnisse über Gelterkinden, den Kanton und den Bund).
Ob Sie die minimalen Bedingungen für eine Einbürgerung in Gelterkinden bezüglich der Integration erfüllen, wird die zuständige Departementsvorsteherin, bei einem Besuch abklären und mit Ihnen besprechen.
Einbürgerungsgesuch:
Wenn Sie die minimalen Bedingungen für eine Einbürgerung gemäss unserem Fragebogen erfüllen, werden Sie über das weitere Vorgehen für die Einreichung eines Gesuchs informiert.